Gute Online Bewertungen immer wichtiger – schlechte Bewertungen immer schädlicher
In Zeiten der Pandemie sind Online Verkäufe, Online Geschäftsanbahnung und die Online Präsenz für Unternehmen wichtiger denn je. Doch auch schon vor der Pandemie gaben 88 % der Verbraucher laut provenexpert an, dass für Sie Online-Bewertungen genauso vertrauenswürdig sind wie persönliche Empfehlungen.
Schlechte Google-Rezensionen schaden dem Ruf Ihrer Firme und wirken sich auf den Umsatz aus. Diese könnten aber gegen geltendes Recht oder die Richtlinien der Suchmaschine / des Portals verstoßen. Oftmals kann man gegen die Bewertung rechtlich Vorgehen.
Schützen Sie Ihr Business und lassen die Bewertung durch einen unserer Fachanwälte kostenfrei rechtlich prüfen.
Wie funktioniert der Löschservice von Einfach-zum-Anwalt?
Bewertung einreichen
Sie reichen Ihre Bewertung einfach über unser Online Formular ein
Kostenfreie Prüfung durch Fachanwalt
Ein Fachanwalt prüft die Bewertung rechtlich – kostenfrei
Einschätzung und Handlungsempfehlung erhalten
Sie erhalten das Ergebnis der Prüfung und können entscheiden, ob Sie die Bewertung löschen lassen möchten oder nicht
Wann sollte Ich die Bewertung von einem Anwalt löschen lassen?
Natürlich kann jeder Nutzer die Löschung von Bewertungen online beantragen. Dies empfehlen wir auch immer als ersten Schritt. Allerdings sind Anbieter wie z.B. Google nicht daran interessiert, Bewertungen zu löschen, da Sie so viel Interaktion wie möglich auf der Plattform haben möchten und die Löschung und Prüfung schlicht Arbeit macht und Zeit kostet.
Wenn die Löschung über einen Anwalt beantragt wird macht dies einen ganz anderen Eindruck, landet direkt auf dem Schreibtisch der Rechtabteilung anstatt in einer Supportschleife und verleiht Ihrem Anliegen einen gewissen Nachdruck. Sie haben vielleicht selbst schon einmal Post von einem Rechtsanwalt bekommen und wissen, wie das ist.
Zusätzlich kann ein Rechtsanwalt die Löschung als Rechtsexperte rechtlich begründen und dem Portal glaubhaft darlegen, warum und gegen welche Richtlinien und Gesetze die Bewertung verstößt.
All das erhöht die Erfolgsrate enorm, beschleunigt den Ablauf und spart Ihnen zeit und Ärger.

Warum mit einem Anwalt und nicht mit einer Agentur?
Im Internet finden Sie viele unseriöse Löschdienste, die das Löschen von Bewertungen zum Pauschalpreis anbieten. Hiervon würden wir Ihnen abraten. Viele Kunden finden den Weg zu uns, nachdem Sie einen solchen Dienst erfolglos beauftragt haben. In der Realität gibt es zwei Wege, wie man eine Bewertung löschen kann. Entweder man löscht Sie selbst. Wenn man damit keinen Erfolg hat sollte man einen Rechtsanwalt beauftragen. Eine Agentur nimmt einem Nutzer nur das Melden der Löschung ab, hat aber keine größeren Erfolg.
„Sie haben Anspruch auf Löschung einer Bewertung, wenn diese gegen geltendes Recht oder die internen Regeln der Plattform verstößt.”
Kristin Kirsch
Rechtsanwältin für Internetrecht
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung für Ihr Unternehmen abgeschlossen? Diese können Sie in vielen Konstellationen nutzen, um Ihre Rechte gegenüber dem Bewertungsportal und dem Bewerter durchzusetzen. Unsere Partneranwälte übernehmen für Sie gerne die Deckungsanfrage und Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung – kostenfrei. Erfahrungsgemäß muss die RSV die Kosten übernehmen, wenn sich das Portal weigert, die Bewertung zu löschen.
Ihre Vorteile zusammengefasst
Erfahrene Fachanwälte
Kostenlose Erstberatung
Einfacher und schneller Ablauf
Hohe Erfolgschance – schnelle Löschung
Reputation verbessern – SEO verbessern
Kostenübernahme Rechtsschutzversicherung
TESTIMONIALS
FAQ
Finden Sie die Antwort zu Ihrer Frage hier
Ja, Sie können Bewertungen auch selbst löschen und einen Antrag bei dem jeweiligen Portal (hier als Beispiel Google) stellen. Dies kann funktionieren, dauert in der Regel jedoch sehr lange. Hier eine kurze Anleitung:
- Öffnen Sie Google Maps. Oder
- Suchen Sie nach Ihrem Brancheneintrag.
- Suchen Sie nach der Rezension, die Sie melden möchten.
- Klicken Sie auf das „Fähnchen“ und anschließend auf “Als unangemessen melden”.
Sollten Sie kein Erfolg damit haben, melden Sie sich bei uns.
Die Portalbetreiber haben kein Interesse daran Bewertungen zu löschen und arbeiten deswegen die Löschanträge sehr langsam ab. Wenn allerdings ein anwaltliches Schreiben eingeht dann landet dies direkt in der Rechtsabteilung und muss schneller bearbeitet werden. Da im anwaltlichen Schreiben auch eine Frist enthalten wird hier viel schneller reagiert und geantwortet. In einem anwaltlichen Schreiben werden die Gründe für die Löschung verständlich dargelegt, sodass es eine viel höhere Erfolgswahrscheinlichkeit gibt.
Das kommt ganz auf die Bewertung an. Einige Bewertungen sind ganz offensichtlich rechtswidrig, wenn sie gegen die Portal-Richtlinien verstoßen oder eine Schmähkritik oder Beleidigung enthalten. Bei anderen Bewertungen kann eine sehr gute Prognose für die Durchsetzung einer Löschung gegeben werden, weil unwahrscheinlich ist, dass der Bewertende die behaupteten Tatsachen beweisen kann.
Bei Google zum Beispiel dauert die Löschung ca. 10 Tage bis 2 Wochen bis die erste Phase des Prüfverfahrens durchlaufen ist. Über 80 Prozent der Bewertungen werden in dieser Phase bereits vom Portalbetreiber gelöscht. In der zweiten Phase des Prüfverfahrens wird oft zusätzlich zum Löschantrag eine anwaltliche Stellungnahme an das Portal gesendet, indem sich der Rechtsanwalt mit dem Portal und dem Rezensenten auseinandersetzt. Wenn nicht schön der erste Teil erfolgreich verlaufen ist, so verläuft meist der zweite Teil erfolgreich, da der Bewerter nicht genügend Nachweise für seine Behauptungen liefert. Dies zweite Phase kann noch einmal zwei Wochen dauern.
